Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhäuser „Haus am Strom 1 b, c und d“

1. Mietvertrag

Der Mietvertrag als Zeitmietvertrag für das jeweilige Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und Frau Gabriele Gebhardt-Clemens, Am Hengsbach 15, 59494 Soest zustande. Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken.

Es handelt sich um das Ferienhaus:
Haus am Strom, Ausbau 1b, 1 c und 1 d, 17406 Rankwitz.

2. Vertragsschluss

Nach Reservierungsanfrage des Mieters übersendet die Vermieterin einen diesbezüglichen Mietvertrag für das jeweilig gebuchte Objekt.

Der Mietvertrag ist geschlossen, sobald der vom Mieter gegengezeichnete Mietvertrag bei der Vermieterin zugeht.

3. Mietzahlungen

1. Der sich ergebenden Mietzins ist in voller Höhe des sich aus dem Mietvertrag ergebenen Gesamt-
   betrages durch Überweisung auf das folgende Konto (IBAN: DE53 4145 0075 0050 6033 64 BIC: WELADED1SOS) bis 6 Wochen vor Mietbeginn zu erbringen.
2. Sollte die Anmietung in einem kürzeren Zeitraum vor Mietbeginn erfolgen, ist der sich aus dem Mietvertrag ergebene
   Gesamtbetrag durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss zu erbringen.

4. Stornierung durch den Mieter

-Eine Stornierung durch den Mieter kann lediglich in Textform erfolgen.
-Eine Stornierung mehr als 2 Monate vor Beginn der Mietzeit führt zur Verpflichtung des Mieters, eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 30,00 € zu erbringen.
-Eine Stornierung mehr als 1 Monat, aber weniger als 2 Monate vor Beginn der Mietzeit verpflichtet den Mieter, 25 % der
vertraglich vereinbarten Mietzahlung zu erbringen.
-Eine Stornierung, mehr als 2 Wochen, jedoch weniger als 1 Monat vor Mietbeginn verpflichtet den Mieter zur Erbringen von
50 % der vereinbarten Mietzahlung.
-Eine Stornierung des Mieters weniger als 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Mietzeit mindert die Verpflichtung zur
Erbringung des vereinbarten Mietzinses nicht.
Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat sich die Vermieterin die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung bzw. ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5. Rücktritt durch die Vermieterin

Die Vermieterin ist unabhängig von ihr zustehenden gesetzlichen Rücktrittsgründen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten soweit
– der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag nicht binnen 5 Tagen nach Erhalt an die Vermieterin zurückgesandt wird;
– der Mieter mit einer der vereinbarten Teil-/Restzahlungen mehr als 2 Werktage in Verzug gerät.

6. Hausordnung

– Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet.
Diesbezügliche Vereinbarungen sind grundsätzlich zwar möglich, müssen jedoch bei Vertragsabschluss individuell
mit dem Vermieter vereinbart werden.
– Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen, in den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot.
– Es ist nicht gestattet, auf dem jeweils zur Ferienwohnung gehörenden Grundstück zu zelten oder Wohnwagen zu nutzen.
– Es ist nicht gestattet, die Ferienwohnung mit mehr Personen als im konkreten Mietvertrag vereinbart zu nutzen.
– Am vereinbarten Anreisetag wird die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Die Abreise hat am vereinbarten letzten Tag der Mietdauer spätestens um 10.00 Uhr zu erfolgen.
Hierbei ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben, Geschirr ist zu spülen.

7. Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für Schäden, unabhängig davon, ob diese selbst verursacht oder durch ihn begleitende Personen verursacht werden. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für durch den Mieter oder mitreisende Personen eingebrachte Gegenstände.
Stand: 01.August 2020